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DTCO auch für leichte Nutzfahrzeuge (2,5t)!
Sehr geehrter Kunde,
ab dem 1. Juli 2026 greift eine neue Fahrtenschreiberpflicht! Sie betrifft all jene Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen einsetzen (gilt auch für Nutzfahrzeug inkl. Hänger).
Wir erklären in diesem Newsletter, worauf Sie achten sollten bzw. bis wann und ob überhaupt Ihre leichten Nutzfahrzeuge auf digitale Tachographen der 2. Generation, Version 2 umgerüstet werden müssen und welche Verpflichtungen für Lenker und Unternehmen dadurch entstehen.
Laden Sie sich dazu auch gerne unser kostenloses Whitepaper herunter. In diesem Leitfaden informieren wir, was Unternehmen mit leichten Nutzfahrzeugen wissen müssen! Download...
Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt
Für Unternehmen und Flottenbetreiber, deren Fuhrpark ganz oder teilweise aus leichten Nutzfahrzeugen, Kleintransportern oder Vans besteht, ergeben sich im grenzüberschreitenden Güterverkehr folgende neue Pflichten:
  • Beschaffung einer Unternehmenskarte bei der Asfinag (ÖAMTC/ARBÖ)
  • Installation und Kalibrierung des DTCO durch eine zertifizierte Werkstatt
  • Aktivierung der Unternehmenssperre mittels Unternehmenskarte
  • Schulungen für das Fahrpersonal zur korrekten und sicheren Nutzung des Tachographen
  • Lückenlose Aufzeichnung und Archivierung der Lenk- und Ruhezeiten
  • Regelmäßiger Download der digitalen Tachographen und Fahrerkarten in ein geeignetes Archivierungssystem wie zaarc.next oder ARC Web
  • Regelmäßige und nachweisliche Kontrolle des Fahrpersonals auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
  • Mindestaufbewahrung und Sicherung der Daten für 7 Jahre (gültig für Österreich)
  • Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften zu Entsendung, Kabotage und Arbeitszeiten
Für Lenkerinnen und Lenker gilt
Lenkerinnen und Lenker haben im Rahmen der neuen Tachographenpflicht insbesondere folgende Aufgaben und Pflichten:
  • Beantragung (ÖAMTC/ARBÖ) und Mitführen einer gültigen Fahrerkarte
  • Tägliche Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Arbeits- und Bereitschaftszeiten
  • Manuelle Nachträge für Tätigkeiten, die nicht automatisch aufgezeichnet wurden
  • Mithilfe beim regelmäßigen Download des Tachographen (spätestens alle 90 Tage) und der Fahrerkarte (spätestens alle 28 Tage)
  • Kooperation bei Kontrollen durch nationale Behörden
  • Einhaltung der nationalen sowie EU-Vorgaben zu Arbeitszeit, Entsenderegeln und Kabotage
  • Regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Tachographenfunktion
  • Teilnahme an Schulungen zur sicheren und korrekten Nutzung des Tachographen
Die aktuellen digitalen Tachographen von VDO 1381 4.1 oder Stoneridge SE5000 8.1 welche ggf. verbaut werden müssen, gehören zur zweiten Generation, Version 2.
Branchenkennern zur Folge betrifft die neue Fahrtenschreiberpflicht in Österreich ein Volumen von derzeit etwa 1.000 leichten Nutzfahrzeugen, die im Grenzverkehr mit Nachbarstaaten pendeln. Vielfach handelt es sich dabei um die Sprinter und Lieferwagen von Handwerksbetrieben, KEP- Dienstleistern, Händlern und Serviceunternehmen. Für sie alle beginnt mit dem Einsatz digitaler Tachographen im Sommer 2026 eine neue Ära.
Wer dann die Archivierungssoftware zaarc.next oder die ARC Web Onlinearchivierung und den Service zu rechtlichen Fragen von CN-Solutions in seinem Unternehmen hat, ist bestens gerüstet. Er verfügt nicht nur über eine zukunftssichere Lösung für die Datenverarbeitung, Sicherung und Auswertung, sondern bewegt sich auch unternehmensrechtlich auf sicherem Terrain.
Mike Baumgartner, Geschäftsführer von CN-Solutions
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Mit besten Grüßen
CN-Solutions Seekirchen
Ihre Zauner Generalvertretung
     
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